Notrufe zum Herbeiholen von Hilfe Drucken E-Mail

Jedermann ist nach dem Gesetz verpflichtet, einem Verunglückten oder akut lebensbedrohlich Erkrankten Hilfe zu leisten. Um den Betroffen richtig und rasch helfen zu können, ist die richtige Alarmierung der Einsatzkräfte von wesentlicher Bedeutung. Bevor Sie eine Notrufnummer wählen, verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation. Sprechen Sie langsam und deutlich! Erst nach Aufforderung Verbindung unterbrechen, die Einsatzstelle kann bei Bedarf noch Rückfragen stellen. Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere einen Notruf getätigt haben.

112
Euronotruf (in AT Weiterleitung zur Polizei, weitere Infos SOS 112 Europe)

122
Feuerwehr
133
Polizei
144
Rettung

140 Bergrettung
122 Wasserrettung (Alarmierung über die Feuerwehr)
141 Ärztenotdienst
01 406 43 43 Vergiftungsnotruf

147 Kindernotruf (Rat auf Draht Hotline ORF)
142 Telefonseelsorge
01 717 19 Frauennotruf
01 313 30 Psychatrische Soforthilfe

Folgende Informationen müssen in einem Notruf angegeben werden:

Ihr Notruf löst die Hilfsmaßnahmen aus. Je genauer und richtiger Ihre Schilderung der Situation, desto gezielter kann Hilfe zum Unfallort geschickt werden!

WO
WO werden die Einsatzkräfte benötigt? Adresse, Kilometerstein, usw. - Einsatzkräfte erwarten und einweisen
WAS
WAS ist passiert? z. B. Verkehrsunfall, Brandunglück, Elektrounfall. Sind Verletzte eingeklemmt? Ist die Fahrbahn blockiert? Ist ein Gefahrenguttransport betroffen? (Wichtig: Zahlen, die auf der Warntafel aufscheinen, exakt durchgeben!)
WIE VIELE WIE viele Verletzte? Anzahl der Verletzten am Unfallort
WER WER ruft an? Angabe des eigenen Namens und der Rufnummer
 
Donnerstag, 18. April 2024

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